Fachoberschule

Wirtschaft & Verwaltung

Schwerpunkt: Wirtschaft


Informationen für Betriebe

Die Bewerber für die Fachoberschule besorgen sich den Praktikumsplatz selbstständig. D. h. die Schüler:inen sind dafür verantwortlich, dass sie sich bis zum Schuljahresbeginn erfolgreich für ein Praktikumsplatz beworben haben.

Das Jahrespraktikum findet schuljahresbegleitend an 3 Tagen pro Woche (Montag bis Mittwoch) statt und muss einen Umfang von mindestens 960 Stunden abdecken. Es soll sich inhaltlich an dem 1. Ausbildungsjahr einer Berufsausbildung des kaufmännischen bzw. Verwaltungsbereiches orientieren. Sie können den zugrundeliegenden Ausbildungsberuf individuell festlegen. Wählen Sie den Beruf, der am besten zu Ihrem Unternehmen passt.

Ein Praktikumsplatz kann grundsätzlich von Unternehmen und Einrichtungen angeboten werden, die in der Lage sind, einen umfassenden Einblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln.

Mit dem Praktikum gehen Sie keine nachfolgenden Verpflichtungen ein, haben aber die Möglichkeit nach der 12. Klasse gute Auszubildende zu rekrutieren, die mit den Arbeitsabläufen in Ihrem Unternehmen bereits vertraut sind und deren Stärken und Potentiale Sie bereits kennen.


Als Praktikumsbetriebe kommen Unternehmen und Einrichtungen aus vielen verschiedenen Bereichen in Frage. Die nachfolgende Liste soll die große Bandbreite verdeutlichen und ist nicht abschließend.

    • Einzelhandels- oder Großhandelsunternehmen,
    • Industrieunternehmen,
    • Speditionsgewerbe,
    • Autohäuser,
    • Banken- und Kreditgewerbe,
    • Versicherungsunternehmen,
    • Immobilienagenturen,
    • Werbeagenturen,
    • Reisebüros,
    • Veranstaltungsbranche,
    • Verlagswesen,
    • allgemeiner Dienstleistungs- oder Bürobereich,
    • Bauunternehmen,
    • größere Handwerksbetriebe,
    • Betriebe des Gesundheitswesens,
    • Verwaltungen usw.

Sie haben Interesse! Was müssen Sie jetzt tun?

    • Schließen Sie mit einem geeigneten Bewerber einen Praktikumsvertrag ab.
    • Erstellen Sie einen individuellen Praktikumsplan über 960 Stunden.

Beide Unterlagen (Praktikumsvertrag und Praktikumsplan) sollen so schnell wie möglich in der Schule abgegeben werden. Die Schule entscheidet, ob der Praktikumsplatz geeignet ist.

Bei Fragen oder Unsicherheiten sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern.


Antworten auf häufig gestellte Fragen

Praktikumsvertrag
Der Praktikumsvertrag steht Ihnen hier als Muster zur Verfügung.

Praktikumsplan
Zur systematischen Durchführung der praktischen Ausbildung ist vom Praktikumsbetrieb ein Praktikumsplan zu erstellen, der sowohl den der Ausbildung zu Grunde liegenden Ausbildungsberuf nennt, als auch einen Überblick über die vorgesehenen Ausbildungsstationen bzw. Ausbildungsinhalte mit den jeweiligen Stundenanzahlen gibt. Hierfür kann der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Ausbildungsberufes eine gute Orientierungshilfe sein.

Es ist darauf zu achten, dass der Praktikumsplan nicht ausschließlich einfache Büro- und Hilfstätigkeiten, sondern auch anspruchsvollere, komplexere Tätigkeiten beinhaltet. Aus dem zeitlichen Umfang des Praktikums von mindestens 960 Stunden folgt, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten ausreichend ausführlich angegeben werden sollen. Einen Anhaltpunkt gibt die „Vorlage Praktikumsplan“ sowie die Hinweise zur Erstellung. Das Word-Dokument kann selbst ausgefüllt und beliebig angepasst werden.

Der Praktikumsplan kann auch als Vorlage für die in der Praktikumsbescheinigung zu bestätigenden Ausbildungsinhalte dienen.

Nachweise und Bescheinigungen
Die Praktikantinnen und Praktikanten führen als Praktikumsnachweis ein wöchentliches Berichtsheft, aus dem in Kurzform die Ausbildungsinhalte und abgeleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sind. Dieses Berichtsheft wird dem Praktikumsbetrieb und der Schule regelmäßig zur Überprüfung und Unterschrift vorgelegt. Hinweise zur richtigen Führung des werden in der Schule gegeben. Eine Vorlage für den Praktikumsnachweis steht als Word-Dokument zur Verfügung.

Am Ende des Praktikums hat der Praktikumsbetrieb eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße und erfolgreiche Ableistung des Praktikums auszustellen. Auch der Vordruck dieser Praktikumsbescheinigung ist als Word-Dokument erhältlich. Für die Anerkennung des Praktikums müssen dabei die quantitativen und qualitativen Anforderungen ausdrücklich als erfüllt bestätigt und nachgewiesen werden. (siehe Praktikumsplan)

Dauer
Das schulbegleitende Praktikum muss grundsätzlich während des gesamten Schuljahres absolviert werden und umfasst mindestens 960 Arbeitsstunden. Schul- und Feiertage sowie Urlaubs- bzw. Ausfallzeiten, die von den Praktikant:innen zu vertreten sind, tragen nicht zu den Arbeitsstunden bei. Dies gilt auch für Krankheitszeiten, die 12 Tage während der gesamten Praktikumsdauer überschreiten. 

Das Praktikum kann frühestens zum 01.08. des jeweiligen Schuljahres beginnen und muss bis zum 31.07. des folgenden Jahres beendet sein. Der späteste Beginn des Praktikums ist der erste Schultag im Schuljahr, das früheste Ende ist der letzte Schultag im Schuljahr.

Wenn das Praktikum vor dem letzten Schultag im Schuljahr beendet wird (beispielsweise, weil bereits im Frühjahr die Mindestzahl von 960 Arbeitsstunden erreicht worden ist), ist das Praktikum nicht ordnungsgemäß abgeleistet und eine Versetzung in die Klasse 12 nicht möglich.

Ausbildungsberufe
Das Praktikum soll sich inhaltlich an einem 1. Ausbildungsjahr einer Berufsausbildung aus dem Bereich Wirtschaft oder Verwaltung orientieren. Sie können den zugrundeliegenden Ausbildungsberuf individuell festlegen. Wählen Sie den Beruf, der am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Eine Auswahl möglicher Ausbildungsberufe finden Sie hier:

https://www.ausbildung.de/berufe/themen/kaufmaennisch/

https://www.ausbildung.de/berufe/themen/im-sekretariat/

Arbeitszeit
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit richtet sich grundsätzlich nach den betrieblichen Gegebenheiten. Sie sollte beim schulbegleitenden Praktikum 24 Wochenstunden nicht überschreiten, denn die Praktikantinnen und Praktikanten müssen an 2 Tagen die Schule besuchen und daneben ausreichend Zeit für Hausaufgaben sowie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes haben. Außerdem sind die gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.

Probezeit
Eine Probezeit kann im Praktikumsvertrag zwischen Praktikumsbetrieb und Praktikant:in individuell vereinbart werden. Wir empfehlen eine Probezeit von vier bis sechs Wochen.

Vergütung
Ein Anspruch auf Vergütung besteht rechtlich nicht, entscheidend sind also die vertraglichen Vereinbarungen. Als Pflichtpraktikum unterliegt das Praktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule nicht dem Mindestlohn. Manche Praktikumsbetriebe leisten aber eine Aufwandsentschädigung.

Urlaub
In den Hinweisen des Niedersächsischen Kultusministeriums wird davon ausgegangen, dass das Praktikum während des gesamten Schuljahres einschließlich der Ferienzeiten durchgeführt wird. Konkret wird der Urlaubsanspruch (unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Bestimmungen bzw. betrieblicher Regelungen) von den Vertragspartnern vereinbart, d. h. grundsätzlich gilt die vertraglich festgelegte Urlaubsdauer. Auf jeden Fall muss der Urlaub während der Schulferien gewährt werden, damit die Schülerin oder der Schüler keinen Unterricht versäumt.

Sozialversicherung
Durch das Pflichtpraktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule kommt keine Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zustande.

 

Ansprechpartner:

StR Andreas Watteroth
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