Verkäuferinnen und Verkäufer arbeiten – ebenso wie die Kaufleute im Einzelhandel – in allen Branchen des Einzelhandels – in der Lebensmittelbranche, im Bekleidungsbereich, Möbel, Baustoffe, Schreibwaren usw. Typische Tätigkeiten der Verkäufer sind:
- Kunden beraten
- Waren präsentieren
- Waren einkaufen
- Verkaufspreise kalkulieren
- Waren pflegen
Mehr erfahren Sie zum Beispiel hier: BERUFENET - Bundesagentur für Arbeit
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Aufnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich ist nur der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Seitens der Betriebe wird aber in der Regel der Hauptschulabschluss für die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin vorausgesetzt. Darüber hinaus ist die persönliche Eignung der Bewerber/-in von besonderer Bedeutung.
Dazu gehören zum Beispiel:
- ein freundlicher, aufgeschlossener Umgang mit Menschen
- ein Interesse an den vom Ausbildungsbetrieb verkauften Waren: Lebensmittel, Baustoffe, Bekleidung usw.
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
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Unterlagen zur Anmeldung ggf. benötigte Materialien bzw. Besonderheiten
- Kopie: Ausbildungsvertrag
- Kopie des letzten Zeugnis
- Kopie: Tabellarischer Lebenslauf
Besonderheit:
Nach der Ausbildung kann man direkt ins 3. Ausbildungsjahr der Kaufleute im Einzelhandel einsteigen und dort innerhalb eines Jahres diesen Berufsabschluss „draufsetzen“.
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Unterricht
Ausbildungsdauer:
Der Schulunterricht erfolgt ausbildungsbegleitend. Im
- 1. Ausbildungsjahr: 2 Tage/Woche und
- 2. und 3. Ausbildungsjahr: jeweils 1 Tag pro Woche.
Schwerpunkte der schulischen Ausbildung:
Die Ausbildung in der Schule umfasst sowohl berufsspezifische Lernfelder als auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Englisch und Politik.
Im berufsbezogenen Unterricht geht es z.B. um
- Kunden beraten Waren vom günstigsten Lieferer zu beschaffen
- Waren gut präsentieren
- Verkaufspreise kalkulieren
Den Rahmenlehrplan, der diese Inhalte vorgibt, finden Sie hier: Rahmenlehrplan
Schwerpunkte der betrieblichen Ausbildung:
Näheres zu den IHK-Prüfungen erfahren Sie hier: IHK-Prüfungen
Die Ausbildungsordnung zum Beruf finden Sie hier: Ausbildungsordnung
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Erreichbare Abschlüsse
Mit bestandenem Gesellenbrief und dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule, wird – falls noch nicht vorhanden –
- der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss bescheinigt.
- Erweiterter Sekundarabschluss I - Realschulabschluss (Realschüler:innen) bei einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie im Fach Deutsch/Kommunikation, in einer Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich - Theorie jeweils mindestens befriedigende Leistungen bescheinigt
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Weitere Ziele / Perspektiven
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung finden sich vor allem Ausübungsmöglichkeiten im Verkauf. Weitere berufliche Schwerpunkte gibt es in den Bereichen Einkauf, Verwaltung, Kundendienst und Werbung.
Eine Aufstiegsfortbildung nach entsprechender Berufspraxis ist z.B. möglich in den Bereichen:
- Stellvertreter/Erstverkäufer – Assistenz der Filialleitung
- Erststellvertreter / Substitut – Stellvertretung der Filialleitung
- Filialverantwortlicher / Abteilungsleiter
- Zentraleinkäufer - Koordinieren von Großeinkäufen bestimmter Artikelgruppen
- Weiterbildung zum Handelsfachwirt