Schülervertretung

Schülerinnen und Schüler wirken an der Gestaltung ihres eigenen Lebensraums Schule aktiv mit, übernehmen staatsbürgerliche Verantwortung und tragen zur demokratischen Gestaltung bei.  Sie informieren sich umfassend und kritisch und tragen zur Lösung möglicher Konflikte bei.

Kollektive Mitwirkungsrechte im Schulbereich nehmen Schülerinnen und Schüler auf verschiedenen Ebenen als ehrenamtliche Tätigkeit wahr.

Sie sind auch innerhalb der Schulgemeinschaft vielseitig engagiert, indem sie das Schulleben aktiv mitgestalten. Durch Mithilfe und Mitorganisation von Schulveranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen tragen sie durch ihr soziales Engagement zu einem friedlichen Miteinander in unserer Gesellschaft bei.  

Wahlen

Im Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) werden die Tätigkeiten für die Klassenschülerschaften und Schülerräte auf Schul-, Gemeinde- und Kreisebene geregelt. Demzufolge wird für jede Klasse von der Klassenschülerschaft eine Klassensprecherin bzw. ein Klassensprecher (Klassenvertretung) und Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenz und deren Ausschuss sowie entsprechende Stellvertretungen gewählt.

Die Vorsitzenden der Klassenschülerschaft bilden den Schülerrat der Schule. Der Schülerrat wählt eine Schülersprecherin oder einen Schülersprecher und deren bzw. dessen Stellvertretung aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesamtkonferenz, in den Teilkonferenzen, im Schulvorstand und in den entsprechenden Ausschüssen.

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