Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten sind fachlich qualifizierte Assistenzkräfte für die beruflichen Handlungsfelder der Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen. Sie sind mit diesem Berufsabschluss in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Pflege und Betreuung unter Anleitung einer Fachkraft tätig.
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Aufnahmevoraussetzungen
- min. Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- Direkteinstieg in das 2. Ausbildungsjahr
Schülerinnen und Schüler mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in der Pflege und dem Hauptschulabschluss können in das zweite Lehrjahr aufgenommen werden.
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Unterlagen zur Anmeldung ggf. benötigte Materialien bzw. Besonderheiten
- Kopie des Abschlusszeugnis: min. Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsabschluss
- Original: Erweitertes Führungszeugnis
- Kopie: Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie: Ärzteformular: Erstuntersuchung für (zum Zeitpunkt des Schulbeginns) Nichtvolljährige nach §32 Jugendarbeitsschutzgesetz, Hausarzt
- Kopie: Impfbescheinigung
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Unterricht
Schon während des Schulbesuches sollst Du problemlos Strukturen und Abläufe erkennen und danach als Auszubildende:r in einem Betrieb von Beginn an fach- und sachgerecht arbeiten können. Das gewährleistet die Praxisnähe, die hilft, Zusammenhänge zwischen einzelnen Prozessen zu erkennen. Das heißt auch, dass die Verbindung von Theorie und Fachpraxis durchgängiges Prinzip der Unterrichtsgestaltung ist. Dazu lernst Du hier, Dich selbstständig in neue Aufgaben einzuarbeiten und in einem Team effektiv mitzuwirken.
Vorgesehen sind im berufsübergreifende Fächer:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
und Theorieunterricht in berufsbezogenen Lernfelder:
- Arbeits- und Beziehungsprozesse
- Unterstützung des Menschen
- Pflege von Menschen
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Praktische Ausbildung
Die Praktikumszeit ist eine gute Einstiegsmöglichkeit in die Berufswelt. Neben der fachtheoretischen Ausbildung wird während dieses Bildungsganges eine praktische Ausbildung von insgesamt 960 Stunden in Einrichtungen der Pflege und Betreuung durchgeführt.
Im zweiten Lehrjahr erfolgt der theoretische Unterricht von Mittwoch bis Freitag und die praktische Ausbildung montags und dienstags.Direkteinsteiger müssen im zweiten Lehrjahr mindestens 480 Stunden im Rahmen der praktischen Ausbildung ableisten.
Für die Beschaffung des Praktikumsplatzes sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich.
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Erreichbare Abschlüsse
Nach bestandener Abschlussprüfung darf die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatlich geprüfter Pflegeassistent“ geführt werden.
Zudem kann der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – bzw. der Erweiterte Sekundarabschluss I bei einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie im Fach Deutsch/Kommunikation, in einer Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich - Theorie jeweils mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden.
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Weitere Ziele / Perspektiven
Mit dem Sek I - Hauptschulabschluss und der erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung Pflegeassistenz kann die Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann absolviert werden.
Zudem kann die Berufsausbildung auf die Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann angerechnet werden.