Berufsqualifizierende Berufsfachschule Pflege

 

Seit 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung. Diese befähigt die Auszubildenden, Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung und schließt mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ ab.

Da die Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten können, stehen ihnen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Zudem wird der Berufsabschluss automatisch EU-weit anerkannt. Damit besteht die Möglichkeit, auch im EU-Ausland als Pflegefachkraft arbeiten zu können.

  • Aufnahmevoraussetzungen
    Aufnahmevoraussetzungen

    • Alle Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss oder einer anderen erfolgreich abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung können sich für die Pflegeausbildung bewerben.
    • Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss können nach einer Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung eine Pflegeausbildung beginnen.

    • mindestens ein B2-Sprachniveau voraus, weil Sie in der Pflege viel kommunizieren müssen – mit Patient*innen, Angehörigen und Kolleg*innen.
      Falls Sie sich unsicher sind, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, sprechen Sie uns an.

  • Unterlagen zur Anmeldung ggf. benötigte Materialien bzw. Besonderheiten
    Unterlagen zur Anmeldung ggf. benötigte Materialien bzw. Besonderheiten

    1. Kopie: Ausbildungsvertrag vom Träger der Ausbildung
    2. Kopie des Abschlusszeugnis: Letzte Abschlusszeugnisse (Mittlere Reife o. 10-jährige allgemeinbildende Schulbildung, Zeugnis vom Hauptschulabschluss und Abschlusszeugnis der mind. 2- jährigen erfolgreichen Berufsausbildung)
    3. Original: Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
    4. Kopie: Tabellarischer Lebenslauf
    5. Kopie: Ärzteformular: Erstuntersuchung für (zum Zeitpunkt des Schulbeginns) Nichtvolljährige nach §32 Jugendarbeitsschutzgesetz, Hausarzt
    6. Kopie: Impfbescheinigung gegen Masern und Hepatitis B

  • Unterricht
    Unterricht

    Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an Pflegeschulen und einer praktischen Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung (sogenannter Träger der praktischen Ausbildung).

    Theoretischer Unterricht und praktische Ausbildung wechseln sich ab.

  • Praktische Ausbildung
    Praktische Ausbildung

    Der oder die Auszubildende schließt mit dem Träger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag ab. Der Träger der praktischen Ausbildung übernimmt damit die Verantwortung für die gesamte praktische Ausbildung – auch an den anderen Einsatzorten. Die Praktische Ausbildung erfolgt als Einsätze in verschiedenen Einrichtungen, so z.B. in:

    Krankenhäusern, Pflegeheimen, Ambulanter Pflege, Pädiatrie, Psychiatrie o.a...

  • Erreichbare Abschlüsse
    Erreichbare Abschlüsse

    Nach bestandener Abschlussprüfung darf die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegefachfrau/Staatlich geprüfter Pflegefachmann“ geführt werden.

    Zudem kann der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – bzw. der Erweiterte Sekundarabschluss I bei einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie im Fach Deutsch/Kommunikation, in einer Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich - Theorie erreicht werden.

  • Weitere Ziele / Perspektiven
    Weitere Ziele / Perspektiven

    Nach drei Jahren Ausbildung haben Sie es geschafft: Sie sind Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und können in vielen Bereichen der Pflege arbeiten. Doch was kommt danach? Welche Möglichkeiten hat man, um sich weiterzuentwickeln und seine Karriere zu gestalten?

    Sie können Karriere in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen & Pflegeeinrichtungen, im Ambulanten Pflegedienst, der Kinderkrankenpflege (Pädiatrie), der Psychiatrische Pflege oder in der Pflegeberatung & Case Management.

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