Schulvorstand

Nach § 38 a NSchG wirken die Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

Der Schulvorstand entscheidet u.a. über

  • die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  • den Plan über die Verwenduing der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Schulpartnerschaften.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.

 

Wir freuen uns sehr, dass wir die folgenden Vertreterinnen und Vertreter für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewinnen konnten.
Sie setzen sich nach § 38 b NSchG wie folgt zusammen:

Vertreter/-innen der Leitung:

Thumann, Anke
Höbelmann, Jörg
Idel, Martina


Vertreter der Lehrkräfte und Mitarbeiter:

Schulze, Kerstin
Krumrey, Christoph
Käbisch, Matthias


Vertreter/-innen der Schülerschaft:

Weber, Till
Kaufmann, Pia-Loren
Schneevoigt, Melina


Vertreter/-innen der Eltern:

keine


Vertreter/-innen außerschulischer Einrichtungen beruflicher Bildung:

Oldermann, Astrid (IHK BS)
Nitschke, Claudius (Kreishandw. HE)


Schulträger (beratend):

Wippich, Thomas