In der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz werden die Schülerinnen und Schüler zur Pflegeassistentin bzw. zum Pflegeassistenten ausgebildet. Pflegeassistentinnen bzw. Pflegeassistenten sind fachlich qualifizierte Assistenzkräfte für die beruflichen Handlungsfelder der Betreuung, Pflege und Versorgung von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen. Sie sind mit diesem Berufsabschluss in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege, der Behindertenhilfe und der Familienpflege unter Anleitung einer Fachkraft tätig. Die Berufsausbildung kann auf die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann /-frau angerechnet werden. Sie bereitet darüber hinaus auf Berufe vor wie z.B.
- Heilerziehungspfleger/in
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
- Familienpfleger/in
- Auch ist diese Berufsausbildung eine gute Grundlage für Personen, die Berufe z.B. der Physio– und Ergotherapie oder der Logopädie erlernen wollen.
Aufnahmevoraussetzungen
In die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz kann aufgenommen werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann. Wer sich für diese Berufsausbildung entscheidet, sollte sich auf hilfsbedürftige Menschen einstellen können und dafür bestimmte persönliche Eigenschaften wie z.B. Einfühlsamkeit, Geduld, Freundlichkeit, Kontakt– und Teamfähigkeit mitbringen.
Unterrichtsfächer
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
- Arbeits- und Beziehungsprozesse
- Unterstützung des Menschen
- Pflege von Menschen
- Wahlpflichtangebote
Praktische Ausbildung:
Neben der fachtheoretischen Ausbildung wird während dieses Bildungsganges eine praktische Ausbildung von insgesamt 960 Stunden in Einrichtungen der Pflege, Betreuung bzw. Versorgung durchgeführt.
Zu erreichende Abschlüsse/ Qualifikationen:
Am Ende der zweijährigen Ausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt. Nach bestandener Abschlussprüfung darf die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatlich geprüfter Pflegeassistent“ geführt werden. Zudem kann der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – bzw. der Erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden. Mit dem Sek I - Hauptschulabschluss und der erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung Pflegeassistenz kann die Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann absolviert werden. Zudem kann die Berufsausbildung auf die Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann angerechnet werden.
Ausbildung Pflegeassistenz - Flyer
Neu ab 25.08.2021: Direkteinstieg - verkürzte Ausbildung
Ansprechpartner:
Herr Alker
Telefon: 05351/38045-0
E-Mail: