Berufsfachschule Pflege

Dreijährige Berufsfachschule Pflege

Im Jahr 2020 startet die Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz. Die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. 

Das heißt, Pflegefachkräfte haben die Befähigung Menschen jeden Alters überall zu pflegen. 

Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, eine kontinuierliche Karriereentwicklung. 

Da der generalistische Berufsabschlusses eine automatische Anerkennung auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU beinhaltet, gilt dieser in der gesamten EU.

Wenn Sie sich für den Pflegeberuf entscheiden, üben Sie eine sinnvolle und befriedigende Tätigkeit nah am Menschen aus. Eine hohe Arbeitsplatzsicherheit ist gewährleistet, denn Pflegekräfte werden auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht. Aufgrund dieser Situation ist der Lohn gestiegen.

Aufnahmevoraussetzungen:

  1. der Sek I - Realschulabschluss oder
  2. der Sek I - Hauptschulabschluss plus 

- eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder

- mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss.

  1. Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung

 

Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelferausbildung die Fachkraftausbildung anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt werden kann.

 

Die berufliche Ausbildung

 

Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht an einer Pflegeschule hat einen Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb umfasst 2.500 Stunden. 

 

Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist das Krankenhaus, das Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst. 

 

Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.

 

Einsätze in der praktischen Ausbildung

 

Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt. Die praktische Ausbildung ist vielfältiger geworden:

  • Orientierungseinsatz (1. Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung) 
  • Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus) 
  • Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflege-heim) 
  • Pflichteinsatz ambulante Pflege 
  • Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung 
  • Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung 
  • Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc.) 
  • Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung) 

 

Spezialisierungen

 

Grundsätzlich können Auszubildende vor Beginn der Ausbildung entscheiden, ob sie vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger/Altenpflegerin. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist in diesem Fall „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ bzw. „-pflegerin“.

 

Ansprechpartnerin:

Teamleitung Herr Paul

Telefon:
05351/38045-0

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